Grundlagen unserer Arbeit
Die Basis unserer Arbeit
Grundlagen
Die Arbeit in unserer Kindertagesstätte basiert auf pädagogischen und rechtlichen Grundlagen, die für alle Fachkräfte verbindlich sind. Gesetzliche und pädagogische Grundlagen tragen dazu bei, einen Qualitätsstandard in der Kindertagesstätte zu sichern. Für unsere Einrichtung gelten folgende Gesetzgrundlagen und Regelungen:
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Hessisches Kinderförderungsgesetz (KiFög)
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
- Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Kinderpflege
- SGB VIII § 8a-Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Rahmenvereinbarung Integrationsplatz
- Hygieneplan
- UN Kinderrechtskonvention
Verbindlicher pädagogischer Orientierungsrahmen ist der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen "Bildung von Anfang an"
Die Grundlage unserer Arbeit orientiert sich am christlichen Menschenbild. Der leitende Gedanke unserer Handlungsweise beruht auf den Prinzipien der christlichen Soziallehre. Wir begreifen Kinder als ein Geschenk Gottes, die wir in ihrer Einzigartigkeit ernstnehmen, sie dort "abholen, wo sie stehen" und zum Wohl ihrer selbst Willen Bildung anbieten. Daraus ergibt sich für uns folgende Grundlage:
Jeder Mensch ist ein Geschenk Gottes, das geliebt, angenommen und gewünscht ist.
Das heißt, dass wir Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkennen und dass sie von Anfang an Mitgestalter ihrer Entwicklungsprozesse sind. In der Begleitung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten erfahren sie dabei Akzeptanz, Toleranz, Offenheit, Transparenz, Freiheit und Verbindlichkeit. Die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes ist unser christlicher und gesetzlicher Auftrag, der Freiheit voraussetzt und das Recht auf Scheitern und Neubeginn einschließt.